Ich vertrete und berate sowohl Autohändler als auch Autokäufer in allen Angelegenheiten rund um das Thema Autokauf, Leasing und Finanzierung insbesondere
- Gewährleistung
- Sachmangel,
- Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz,
- Widerruf des Kreditvertrags,
- Rückabwicklung des Leasingvertrages.
Als Anwalt mit Schwerpunkt Autokaufrecht biete ich eine individuelle außergerichtliche Beratung und Betreuung wie auch eine effiziente Prozessvertretung.